Wegen der oft schwerwiegenden Folgen eines strafrechtlichen Verfahrens, kann ich Ihnen an dieser Stelle nur dringend raten, sich schnellstmöglich an einen Strafverteidiger zu wenden, wenn Sie mit einem entsprechenden Tatvorwurf konfrontiert werden.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Ludwigshafen bin ich mit Strafverfahren bestens vertraut. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch über meinen Kanzleistandort hinaus zur Seite. Zögern Sie also nicht, mich zu kontaktieren, auch wenn Sie nicht in Ludwigshafen oder in der näheren Umgebung ansässig sind. Ich bin seit vielen Jahren in ganz Deutschland als Strafverteidiger tätig und unterwegs.
Zu meinen Haupttätigkeitsbereichen innerhalb des Strafrechts zählen u. a. folgende Bereiche:
Sexualstrafrecht – ein besonders brisanter Bereich
Von allen strafrechtlichen Bereichen stellt das Sexualstrafrecht sicherlich den heikelsten dar. Ist der Verdacht eines Sexualdelikts erst einmal aufgekommen und „hat die Runde gemacht“, gilt der Betroffene in den Augen anderer oftmals bereits als schuldig. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere im Sexualstrafrecht der Anteil an falschen Beschuldigungen außergewöhnlich hoch ist. Allzu oft wird aus Rücksichtnahme auf vermeintliche Opfer versucht, die Verteidigungsrechte des Angeklagten einzuschränken.
Sind Sie mit dem Vorwurf der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs oder eines anderen Sexualdelikts konfrontiert, kontaktieren Sie mich unverzüglich. Nur durch das rechtzeitige Einschalten eines erfahrenen Strafverteidigers, der neben fachlicher Expertise auch das nötige Fingerspitzengefühl mitbringt, ist eine situationsgerechte Verteidigung möglich.
Werden Sie zu Unrecht beschuldigt, ist es als Fachanwalt für Strafrecht meine Pflicht, einen Freispruch bzw. eine Verfahrenseinstellung anzustreben. Im Falle eines bewiesenen Sexualdelikts sorge ich für einen fairen und Ihre Rechte jederzeit gewährleistenden Verfahrensverlauf.
Betäubungsmittelstrafrecht – Vorwurf von Drogenhandel/Drogenbesitz?
Wer Betäubungsmittel/Drogen ohne die nötige Erlaubnis besitzt, anbaut, herstellt, Handel mit ihnen treibt oder einführt, macht sich strafbar. So fasst es – kurz gesprochen – das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zusammen. Da je nach Wirkstoffgehalt, Gefährlichkeit und Art der Tatbegehung empfindliche Strafen drohen (bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe), ist schnellstmögliche Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt angeraten.
Als Fachanwalt für Strafrecht ist mir auch der Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts bestens bekannt. Besondere Aufmerksamkeit ist den in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes befindlichen Wirkstoffen zu schenken. Denn diese sind ausschlaggebend darüber, in wieweit überhaupt eine Strafbarkeit nach dem BtMG gegeben ist. Ein Wirkstoff, der hier nicht aufgeführt wird, ist auch keine Droge im Sinne des Gesetzes. Es ist besonders zu beachten, dass sich diese Anlagen „regelmäßig“ ändern.
Werden Sie z.B. mit dem Vorwurf des unerlaubten Drogenhandels – ggf. sogar strafverschärfend – Drogenhandel mit Waffen konfrontiert? Dann lassen Sie keine Zeit verstreichen und nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit mir auf! Beachten Sie darüber hinaus, dass in Betäubungsmittelverfahren auch Konsequenzen wie z. B. ein Berufsverbot oder Fahrerlaubnisentziehung drohen können.
Kapitalstrafrecht – Körperverletzung, Totschlag oder Mord?
Das sog. Kapitalstrafrecht befasst sich insbesondere mit Straftaten, die sich gegen das menschliche Leben richten. Viele kennen sicherlich die Begriffe Körperverletzung, Totschlag oder Mord, in vielen Fällen kennt der Nichtjurist aber nicht die Feinheiten, die das eine Delikt vom anderen und die entscheidenden Details, die gegebenenfalls für die Höhe einer Strafe einzelne Delikte voneinander unterscheiden. Genau diese Differenzierung ist aber entscheidend für den Verfahrensverlauf und für eine Straferwartung.
Die besondere Schwierigkeit im Kapitalstrafrecht besteht darin, dass die einzelnen Delikte relativ fließend ineinander übergehen. Das Gericht davon zu überzeugen, dass statt eines Mordes „nur“ ein Totschlag oder gar eine Körperverletzung mit Todesfolge vorliegt, erfordert das ganze Können des Strafverteidigers. Ob die Merkmale für einen Mord erfüllt sind, ist meist von juristischen Nuancen abhängig.
Überlassen Sie solche Strafverfahren daher stets einem Spezialisten und nehmen Sie umgehend Kontakt mit mir auf. Durch meine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht in Ludwigshafen, können Sie sich einer fundierten und zielgerichteten Rechtsberatung und Verteidigung bei mir sicher sein.
Jugendstrafrecht
Straftäter, die ein Alter von 14 bis 17 Jahren haben, werden nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Darüber hinausgehend in einem Alter von 18 bis 20 Jahren kann das Jugendstrafrecht noch Anwendung finden, muss es jedoch nicht mehr. Es besteht in dieser letztgenannten Altersgruppe also ohne weiteres das strafrechtliche Risiko, bereits als „Erwachsener“ behandelt und verurteilt zu werden.
Zwar steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Fokus und im Falle einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht ist das Strafmaß mitunter vergleichsweise milde, dennoch ist die Mitwirkung eines im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalts sehr empfehlenswert. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen Strafverteidiger benötigen.